AGB
Taxi-Daiker.de // Potsdamer Limousinen Service
www.taxi-daiker.de.de // www.polise.de
Inh. Andrej Daiker
Behlertstr. 14
D-14469 Potsdam
eMail: info@taxi-daiker.de // info@polise.de
St.Nr.: 046-212-00785
1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere AGBs.
Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Potsdamer
Limousinen Service // Taxi-Daiker.de , im weiteren Potsdamer Limousinen Service gennant.
2. Vertragsabschluß, Beförderungsentgelt und Termine
Alle Angebote sind unverbindlich und können beliebig
angefordet werden. Ein Vertrag kommt durch Absendung eines elektronisches
Formulars oder durch direkten Anrufs in der Geschäftsstelle von Potsdamer
Limousinen Service.
Alle Beförderungsentgelte im Rahmen der gesetzlichen Personenbeförderung
erfolgen ausschließlich per Pauschalberechnung auf Stundenbasis. Ein
kilometerbezogenes Angebot oder eine entsprechende Abrechnung kann in keinem
Fall erfolgen, da die von Potsdamer Limousinen Service eingesetzten Fahrzeuge in
der Regel von einem (gemäß §30 BOKraft) entsprechenden Wegstreckenzähler befreit
sind.
Terminzusagen sind stets voraussichtliche Zeitangaben, auch wenn sie in
schriftlicher Form erfolgen.
Aus einer schriftlichen Terminzusage entsteht kein Anspruch auf Erfüllung.
3. Rechte und Pflichten des Vermieters
Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges:
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein gemäß StVG
(Straßenverkehrsordnung) bzw. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör
bereitzustellen.
Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien
Zustand.
Potsdamer Limousinen Service behält sich das Recht vor, für alle angebotenen
Dienstleistungen Subunternehmen einzusetzen oder einen anderen als den
gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen
Fahrzeugtyp der gleichen Kategorie handeln.
Alle Angebote der Potsdamer Limousinen Service gelten ausschließlich für Fahrten
mit Chauffeur. Die eingesetzten Chauffeure besitzen einen
Personenbeförderungsschein gemäß Personenbeförderungsgesetz i.V.m. der
Verordnung zur Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes erworben.
4. Rechte und Pflichten des Mieters
Der Kunde verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu erscheinen. Wartezeiten gehen zu Lasten der Fahrdauer. Der
Kunde verpflichtet sich nach Aufforderung des
Vermieters einen Teil des Mietpreises im Voraus zu entrichten. Wird die Leistung
seitens des Vermieters nicht erbracht, so hat der Mieter Anspruch auf
Rückzahlung des Vorschusses.
Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung
maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
Den Anweisungen des Chauffeurs ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht
der Fall sein, ist der Vermieter zum sofortigen Rücktritt von dem Mietvertrag
berechtigt
Bei einem Rücktritt des Mieters bei Einzelbuchungen bis zu 24 Stunden vor
Antritt der Fahrt ist eine Pauschalgebühr in Höhe von 50 % des voraussichtlichen
Mietzinses zu entrichten. Erfolgt ein Rücktritt 24-6 Stunden vor Antritt der
Fahrt, so ist eine Stornogebühr i.H.v. 75 % des voraussichtlichen Mietzinses zu
entrichten. Bei Rücktritt des Mieters von weniger als 6 Stunden vor Fahrtantritt
ist die gebuchte Leistung in vollem Umfang fällig. Bei Buchungen für mehrere
Fahrzeuge oder bei Busbuchungen gelten die Bestimmungen der jeweilig
vereinbarten Auftragsbestätigungen.
Die Berechnung der Mietzeit erfolgt ab dem Sitz des Vermieters (Potsdam). Alle
aufgeführten oder vereinbarten Preise verstehen sich inkl. 19% Mehrwertsteuer,
sofern diese nicht anders ausgezeichnet sind.
5. Haftung des Vermieters
Für die Haftung der Potsdamer Limousinen Service gleich
aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand gilt: Die Haftung für einfache bzw.
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden
bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Potsdamer
Limousinen Service haftet nicht für evtl. eintretende Beschädigung von
Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte und für sonstige diverse Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGBG haftet Potsdamer
Limousinen Service auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen
(ausgenommen leitende Angestellte).
In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks und Aussperrungen und in vergleichbaren
Fällen haftet Potsdamer Limousinen Service nicht. Soweit die Haftung von
Potsdamer Limousinen Service ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Potsdamer Limousinen Service.
Kann die Dienstleistung der Potsdamer Limousinen Service aus Gründen nicht
erbracht werden, die vom Mieter zu vertreten sind, erfüllt z.B. der Mieter seine
Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, so ist der Kunde weiterhin zur
Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Schadensersatzansprüche gegen Potsdamer Limousinen Service aufgrund einfacher
bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
einer Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) in einer das
Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise handelt.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen durch äußere
Umstände übernimmt die Firma Potsdamer Limousinen Service keinerlei Haftung.
Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den
Mieter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei Vorsatz und Fahrlässigkeit,
insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingten Ereignissen unbeschränkt für alle
von ihm verursachten Schäden.
7. Fälligkeit und Verjährung
Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung
oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt eine Verjährungsfrist von sechs
Monaten, vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses an gerechnet. Das
Mietverhältnis gilt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelt als
beendet.
8. Datenschutzklausel
Wir verpflichten uns, die uns überlassenen Daten nur zum
Zweck unserer angebotenen Dienstleistung sowie zur Bearbeitung jeglicher Anfrage
entsprechend vertraulich zu verwenden.
9. Nicht vertragsgemäßer Gebrauch des Fahrzeuges
Bei nicht vertragsgemäßen Gebrauch des gemieteten
Fahrzeuges gilt der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung als beendet, ohne dass es
hierzu einer Mitteilung des Vermieters bedarf. Der Vermieter behält sich den
Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Mietdauer.
Zusätzlich ergibt sich ein Anspruch auf die Zahlung entstehender Kosten, die
sich aus der nicht vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeuges ergeben.
10. Mängelrüge und Gewährleistung
Mängel der Dienstleistung müssen vom Mieter unverzüglich
nach Entdeckung, d.h. Kenntnisnahme, derselben an die Potsdamer Limousinen
Service gemeldet werden.
Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als
erbracht und der Entgeltanspruch von Potsdamer Limousinen Service gegen den
Mieter bleibt unberührt. Das Recht des Mieters, Ansprüche aufgrund von Mängeln
geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung
sonstiger Vereinbarungen zwischen der Potsdamer Limousinen Service und dem
Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die
dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Änderungen oder Ergänzungen zum Angebot bzw. zu den Allgemeinen Geschäfts- und
Mietbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch
für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Keine Partei kann sich auf eine
von dieser Vereinbarung abweichende tatsächliche Übung berufen, solange die
Abweichung nicht ausdrücklich schriftlich von den Parteien als für sie
verbindlich anerkannt werden. Der Vertrag unterliegt in jedem Fall dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag
ist der Sitz des Vermieters. Als Gerichtsstand gilt für beide Parteien und für
alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit der von uns angebotenen Dienstleistung der Sitz unseres Unternehmens.
Potsdam, den 18.12.2009
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